Wichtiger Hinweis
Ex-ante Kostentransparenz bezieht sich auf die Offenlegung von Kosten und Gebühren im Vorfeld einer Finanztransaktion. Dabei werden dem Anleger alle Kosten und Gebühren, die im Zusammenhang mit der Transaktion anfallen können, in einer klaren und verständlichen Form dargelegt. Dies geschieht bevor die Transaktion abgeschlossen wird, um dem Anleger eine fundierte Entscheidung zu ermöglichen und mögliche Überraschungen durch versteckte Kosten zu vermeiden.

exAnte Kostentransparenz

Die Offenlegung von ex-ante Kostentransparenz ist eine der Anforderungen der MiFID II-Verordnung der EU und soll sicherstellen, dass Anleger alle relevanten Kosten im Voraus kennen. Die Offenlegung der Kosten erfolgt meistens durch eine Kosteninformation oder eine Kostenaufstellung, die dem Anleger zur Verfügung gestellt wird.
I. Einleitung

Die Offenlegung von Kosten im Vorfeld von Finanztransaktionen ist ein wichtiger Aspekt für Anleger und Investoren. Nur wenn die Kosten und Gebühren transparent dargestellt werden, können Anleger eine fundierte Entscheidung treffen und ihre Anlagestrategie entsprechend ausrichten. Ziel dieses Dokuments ist es, einen Überblick über die Anforderungen an die Offenlegung von Kosten und Gebühren insbesondere für außerbörslich gehandelte Finanzinstrumente wie Differenzkontrakte und Devisen zu geben.

II. Rechtliche Grundlagen

Die EU-Verordnung MiFID II legt fest, dass Finanzinstitute vor Abschluss einer Transaktion umfassende Informationen über die Kosten und Gebühren bereitstellen müssen. Hierzu gehören sowohl die einmaligen als auch die wiederkehrenden Kosten. Die Offenlegung muss in Euro erfolgen und muss für den Anleger verständlich sein. Außerdem muss der Anleger über die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite informiert werden.

Für außerbörslich gehandelte Finanzinstrumente gelten die gleichen Anforderungen wie für börsengehandelte Produkte. Da jedoch für außerbörslich gehandelte Finanzinstrumente oft andere Gebühren und Kosten anfallen, ist eine transparente Kostendarstellung besonders wichtig.

III. Arten von Kosten, Gebühren und Entgelten

1. Spreads Ein Spread ist die Differenz zwischen An- und Verkaufskurs eines Finanzinstruments. Der Spread stellt somit eine Gebühr dar, die der Anleger bei Abschluss der Transaktion zahlen muss. Der Spread kann entweder fix oder variabel sein.

2. Kommissionen Neben dem Spread können auch Kommissionen anfallen. Hierbei handelt es sich um eine Gebühr, die vom Broker für die Vermittlung der Transaktion berechnet wird. Die Kommission kann entweder als fester Betrag oder als Prozentsatz des Transaktionsvolumens berechnet werden.

3. Finanzierungskosten Finanzierungskosten fallen an, wenn eine Position über Nacht gehalten wird. Hierbei handelt es sich um eine Gebühr für das geliehene Kapital, um die Position zu halten. Die Höhe der Finanzierungskosten hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Zinssatz des geliehenen Kapitals und der Dauer der Position.

4. Swap-/Overnight-/Finanzieungs-Kosten Swap-Kosten fallen bei Differenzkontrakten an, die über einen längeren Zeitraum gehalten werden. Ein Swap ist ein Tauschgeschäft, bei dem die Parteien Zinszahlungen tauschen. Die Swap-Kosten können entweder positiv oder negativ sein und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Zinssatz des betreffenden Währungspaares.

5. Sonstige Kosten und Gebühren Es können weitere Kosten und Gebühren anfallen, wie zum Beispiel Kontoführungsgebühren oder Auszahlungsgebühren. Diese Kosten können sich von Finanzdienstleister zu Finanzdienstleister unterscheiden.

IV. Musterrechnungen

Um die Kosten und Gebühren besser nachvollziehen zu können, sind im Folgenden zwei Musterrechnungen dargestellt:

Beispiel 1: Kauf eines Differenzkontrakts auf eine Aktie
Angenommen, ein Anleger kauft einen Differenzkontrakt auf eine Aktie im Wert von 10.000 Euro. Der Spread beträgt 0,5 % und es fallen keine Kommissionen an. Der Anleger hält die Position über Nacht und es fallen Finanzierungskosten von 2 % pro Jahr an.

Kaufpreis: 10.000 Euro
Spread: 50 Euro
Finanzierungskosten: 50 Euro pro Jahr
Gesamtkosten: 100 Euro pro Jahr

Beispiel 2: Verkauf eines Devisenpaars
Angenommen, ein Anleger verkauft ein Devisenpaar im Wert von 50.000 US-Dollar. Es fallen keine Kommissionen an, aber der Spread beträgt 0,1 %. Die Swap-Kosten betragen 0,5 % pro Jahr.

Verkaufspreis: 50.000 US-Dollar
Spread: 50 US-Dollar
Swap-Kosten: 250 US-Dollar pro Jahr
Gesamtkosten: 300 US-Dollar pro Jahr

V. Bedeutung von Kostentransparenz für den Anleger

Eine transparente Kostendarstellung ermöglicht es Anlegern, die Kosten und Gebühren besser zu verstehen und ihre Anlageentscheidungen entsprechend auszurichten. Durch die Kenntnis der Kosten und Gebühren können Anleger auch einschätzen, wie hoch die Rendite sein wird und ob die Investition rentabel ist. Darüber hinaus trägt eine transparente Kostendarstellung zur Vertrauensbildung bei und stärkt somit das Vertrauen der Anleger in den Finanzmarkt.

VI. Fazit

Die Offenlegung von Kosten und Gebühren im Vorfeld von Finanztransaktionen ist ein wichtiger Aspekt für Anleger und Investoren. Insbesondere bei außerbörslich gehandelten Finanzinstrumenten wie Differenzkontrakten und Devisen ist eine transparente Kostendarstellung von besonderer Bedeutung. Anleger sollten sich stets über die Kosten und Gebühren informieren und diese bei ihren Anlageentscheidungen berücksichtigen. Eine transparente Kostendarstellung trägt zur Vertrauensbildung bei und kann dabei helfen, bessere Anlageentscheidungen zu treffen. Es ist zu hoffen, dass sich in Zukunft eine noch größere Transparenz und Offenheit bei den Kosten und Gebühren im Finanzmarkt durchsetzen wird.

Stand: April 2023