EQS-Ad-hoc: QIAGEN N.V. / Schlagwort(e): Dividende Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung QIAGEN wird Einführung einer jährlichen Bardividende für Aktionäre bei der Hauptversammlung zur Abstimmung bringen Venlo, Niederlande, 7. Mai 2025 – QIAGEN N.V. (NYSE: QGEN; Frankfurt Prime Standard: QIA) gibt bekannt, dass der Aufsichtsrat den Aktionärinnen und Aktionären auf der nächsten Jahreshauptversammlung am 26. Juni 2025 die Einführung einer jährlichen Bardividende auf Basis einer geänderten Dividendenpolitik vorschlagen wird. Dieser Meilenstein spiegelt QIAGEN‘s Strategie, einen neuen Weg zur Steigerung der Aktionärsrendite einzuschlagen und gleichzeitig die Flexibilität für Reinvestitionen in langfristiges Wachstum zu bewahren. Der Beschluss des Aufsichtsrats über die geänderte Dividendenpolitik sowie die erstmalige Dividendenausschüttung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Aktionärinnen und Aktionäre von QIAGEN. Die erstmalige Dividendenausschüttung soll $0,25 pro Stammaktie betragen. Dieser Vorschlag entspricht einer Gesamtausschüttung von etwa $54 Millionen. Als Record Date ist derzeit der 2. Juli 2025 und als Auszahlungstermin der 10. Juli 2025 vorgesehen. Alle Termine werden nach Zustimmung der Aktionärinnen und Aktionäre final bestätigt. Im Rahmen der geänderten Dividendenpolitik hätte QIAGEN die Möglichkeit, der Hauptversammlung einen jährlichen Dividendenvorschlag zu unterbreiten, der eine Rückführung von Kapital an die Aktionärinnen und Aktionäre bei gleichzeitiger Unterstützung eines nachhaltigen Wachstums und Aufrechterhaltung der Kreditwürdigkeit vorsieht. Der jeweilige Dividendenvorschlag würde verschiedene Faktoren berücksichtigen, darunter die Höhe des an die Aktionärinnen und Aktionäre zurückzuführenden Kapitals, die Verfügbarkeit ausschüttungsfähiger Gewinne und Rücklagen, Investitionen in Produktion, Forschung & Entwicklung, der Bedarf an Betriebskapital sowie potenzielle M&A-Möglichkeiten.
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