EQS-Ad-hoc: Lang & Schwarz Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Dividende Lang & Schwarz wird im Rahmen der Aufstellung des Abschlusses zum 31. Dezember 2024 dem Fonds für allgemeine Bankrisiken insgesamt EUR 17,3 Mio. zuführen. Dies betrifft mit EUR 7,3 Mio. die verpflichtende Zuführung nach § 340e Abs. 4 HGB. Zudem werden dem Fonds für allgemeine Bankrisiken weitere EUR 10,0 Mio. zugeführt. Die Zuführungen dienen Lang & Schwarz zur Stärkung der Eigenmittel und damit dem weiteren Wachstum und erhöhen zudem die Resilienz der Gruppe. Dies ist insbesondere mit Blick auf die deutlich angestiegenen Handelsaktivitäten und die damit ebenfalls gestiegenen Anforderungen u.a. an Sicherheitsleistungen (Margin) an den Börsen eine wichtige Maßnahme für die Zukunft. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich in der heutigen Sitzung entschlossen, der Hauptversammlung vorzuschlagen, eine Dividendenzahlung von 1,75 Euro je Aktie zu beschließen. Dies entspricht etwa 75% des in der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft (Einzelabschluss) erzielten Jahresüberschusses.
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