EQS-Ad-hoc: Regenbogen AG / Schlagwort(e): Rechtssache Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung Regenbogen AG: Kein vollständiger Weiterbetrieb der Anlage in Prerow in 2025 möglich Schönkirchen, den 10.01.2025 – Der Regenbogen AG (ISIN DE0008009564) wurde heute vom Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern sowie dem Kuratorium der Stiftung Umwelt und Naturschutz Mecklenburg-Vorpommern mitgeteilt, dass das Camp Prerow im laufenden Geschäftsjahr 2025 nicht vollständig weiter betrieben werden darf. Eine zuvor Ende Dezember 2024 zwischen der Regenbogen AG und den oben genannten Parteien ausgehandelte Vereinbarung für einen vollständigen Weiterbetrieb der Anlage in 2025, unabhängig von den laufenden Rechtsstreitigkeiten, ist angesichts der heutigen überraschenden Entscheidung der Stiftung Umwelt und Naturschutz Mecklenburg-Vorpommern hinfällig. Das Camp in Prerow soll nach den Vorstellungen der Stiftung und des Ministeriums geteilt und von der Regenbogen AG und einem weiteren Betreiber betrieben werden. Die Sicherheitsleistung für die vorläufige Vollstreckung des Räumungstitels über € 2,0 Mio. soll in den kommenden Tagen erbracht werden (s. Ad-Hoc Mitteilung vom 14. Oktober 2024). Die Regenbogen AG muss demnach die Flurstücke 149/2 und 151 des Regenbogencamps in Prerow, im Wesentlichen sind dies Sand-, Strand- und Dünenflächen, zeitnah räumen. Der teilweise Wegfall der bislang umsatzstärksten Anlage Prerow wird starke Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Regenbogen AG im laufenden Geschäftsjahr 2025 haben. Eine verlässliche Prognose für das Geschäftsjahr 2025 kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht aufgestellt werden. Kontakt: Ende der Ad-hoc-Mitteilung Ende der Insiderinformation
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Unternehmen: | Regenbogen AG |
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Deutschland | |
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ISIN: | DE0008009564 |
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