EQS-News: Deutsche EuroShop AG
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NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, SÜDAFRIKA ODER JAPAN Deutsche EuroShop erfolgreich mit der Emission ihres ersten Green Bonds
Hamburg, 11. Juni 2025 – Die Shoppingcenter-Investorin Deutsche EuroShop (DES) hat erfolgreich ihren ersten Green Bond in einem Nennbetrag von € 500 Millionen platziert. Die Anleihe hat eine Laufzeit von 5,3 Jahren bis Oktober 2030 und einen jährlichen Zinssatz von 4,50 %. Die Emission stieß auf großes Investoreninteresse und war 7-fach überzeichnet, was die Attraktivität der Deutsche EuroShop als Kreditnehmer unterstreicht. Die Anleihe wird am 18. Juni 2025 begeben und am Euro MTF Markt der Luxemburger Börse notiert werden. Hans-Peter Kneip, Vorstand der Deutsche EuroShop, erklärte: „Die erfolgreiche Ausgabe unseres ersten Green Bonds zu attraktiven Konditionen ist ein wichtiger Schritt zur Erweiterung und Optimierung unserer Finanzierungsoptionen. Die Emission unterstreicht unser Engagement für nachhaltiges Wachstum und festigt unsere finanzielle Stabilität. Die starke Nachfrage nach unserer Anleihe bestätigt das hohe Vertrauen von Investoren in unsere strategische Ausrichtung.“ Der Nettoerlös aus der Emission wird für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet, darunter die Refinanzierung besicherter Verbindlichkeiten, die Zahlung von Dividenden sowie strategische Investitionen. Darüber hinaus verpflichtet sich die Deutsche EuroShop, einen Betrag in Höhe des Nettoerlöses zur Finanzierung oder Refinanzierung qualifizierter Projekte ("Eligible Green Projects") gemäß ihrem Green Finance Framework zu verwenden. Im Vorfeld der Anleiheemission erhielt die Deutsche EuroShop von S&P Global Ratings ein langfristiges Emittentenrating von BB+ (stabil). Die neue Anleihe wird von S&P mit einem Rating von BBB- eingestuft, welches das starke Investment Grade Kreditprofil der Deutsche EuroShop reflektiert. Die Transaktion wurde von J.P. Morgan als Sole Global Coordinator und Rating Advisor, Deutsche Bank und J.P. Morgan als Joint ESG Structuring Coordinators, sowie Deutsche Bank, Goldman Sachs Bank Europe SE, J.P. Morgan und LBBW als Joint Bookrunners geleitet.
Die Deutsche EuroShop ist Deutschlands einzige Aktiengesellschaft, die ausschließlich in Shoppingcenter an erstklassigen Standorten investiert. Das Unternehmen ist zurzeit an 21 Einkaufscentern in Deutschland, Österreich, Polen, Tschechien und Ungarn beteiligt. Zum Portfolio gehören u. a. das Main-Taunus-Zentrum bei Frankfurt, die Altmarkt-Galerie in Dresden und die Galeria Baltycka in Danzig. Rechtliche Hinweise: Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Weder diese Veröffentlichung noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem Land zu Grunde gelegt werden. Der Zulassungsprospekt zu den Wertpapieren wird nach Veröffentlichung auf der Website der Luxemburger Börse (www.luxse.com) verfügbar sein. Diese Pressemitteilung stellt kein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die hierin bezeichneten Wertpapiere wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der aktuellen Fassung (das “Wertpapiergesetz”) oder nach dem Recht eines Bundesstaats der Vereinigten Staaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten ohne Registrierung oder gültige Befreiung von der Registrierung oder im Rahmen einer Transaktion, für die die Registrierungsvorgaben des Wertpapiergesetzes nicht gelten, nicht angeboten oder verkauft werden. Die Anleihen werden nicht in den Vereinigten Staaten angeboten. Diese Pressemitteilung und die darin enthaltenen Informationen dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder in anderen Rechtsordnungen, in denen das Angebot oder der Verkauf der hierin genannten Wertpapiere nach geltendem Recht untersagt ist, verbreitet oder dorthin übermittelt werden und sollten nicht an in den Vereinigten Staaten allgemein verbreitete Veröffentlichungen übermittelt werden. Die Anleihen werden im Vertrauen auf Regulation S nach dem Wertpapiergesetz ausschließlich außerhalb der Vereinigten Staaten angeboten und verkauft. Diese Mitteilung richtet sich im Vereinigten Königreich nur an (i) Anleger mit Berufserfahrung in Angelegenheiten in Bezug auf Investitionen, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (nachfolgend als “Order” bezeichnet) fallen, und (ii) Rechtspersönlichkeiten mit hohem Eigenkapital, die unter Artikel 49(2) der Order fallen, und (iii) alle Personen, an die sie in sonstiger Weise rechtmäßig verteilt werden darf (zusammen werden diese Personen als “qualifizierte Personen” bezeichnet). Die Anleihen stehen nur qualifizierten Personen zur Verfügung, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung, solche Wertpapiere zu beziehen, zu kaufen oder anderweitig zu erwerben, wird nur gegenüber qualifizierten Personen abgegeben. Personen, die keine qualifizierten Personen sind, sollten in keinem Fall im Hinblick oder Vertrauen auf diese Mitteilung oder ihren Inhalt handeln. Keiner der Joint Bookrunner oder einer ihrer jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter übernimmt Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit oder gibt eine ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen in dieser Mitteilung, oder für andere Informationen in Bezug auf die Deutsche EuroShop AG oder eine ihrer Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen (ob schriftlich, mündlich oder in visueller oder elektronischer Form, und wie auch immer übermittelt oder zur Verfügung gestellt) oder für Verluste jeglicher Art, die sich aus der Verwendung dieser Mitteilung oder ihres Inhalts oder anderweitig im Zusammenhang damit ergeben. Die Joint Bookrunner handeln im Zusammenhang mit der Transaktion ausschließlich für die Deutsche EuroShop und für niemanden sonst. Sie werden keine anderen Personen als ihre jeweiligen Kunden im Zusammenhang mit der Transaktion ansehen und sind gegenüber niemandem außer der Deutsche EuroShop für die Wahrung von Kundeninteressen oder für eine Beratung in Bezug auf die Transaktion, den Inhalt dieser Mitteilung oder darin genannte Vereinbarungen oder sonstige Angelegenheiten verantwortlich. Im Zusammenhang mit der Emission der Anleihen können die Joint Bookrunner und ihre verbundenen Unternehmen, die als Investoren für eigene Rechnung handeln, die Wertpapiere der Deutsche EuroShop zeichnen oder erwerben und in dieser Eigenschaft diese Wertpapiere und andere Wertpapiere der Deutsche EuroShop oder damit verbundene Anlagen im Zusammenhang mit dieser Wertpapieremission oder anderweitig für eigene Rechnung behalten, erwerben, verkaufen, zum Verkauf anbieten oder anderweitig damit handeln. Die Joint Bookrunner beabsichtigen nicht, den Umfang solcher Investitionen oder Transaktionen offenzulegen, es sei denn, sie sind dazu aufgrund gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verpflichtungen verpflichtet. MIFID II PRODUKTÜBERWACHUNGSPFLICHTEN / ZIELMARKT PROFESSIONELLE INVESTOREN UND GEEIGNETE GEGENPARTEIEN – Die Zielmarktbestimmung im Hinblick auf die Anleihen hat – ausschließlich für den Zweck des Produktgenehmigungsverfahrens jedes Konzepteurs – zu dem Ergebnis geführt, dass: (i) der Zielmarkt für die Anleihen ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden, jeweils im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU (in der jeweils gültigen Fassung, "MiFID II"), umfasst und (ii) alle Kanäle für den Vertrieb der Anleihen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden angemessen sind. Jede Person, die in der Folge die Anleihen anbietet, verkauft oder empfiehlt (ein "Vertriebsunternehmen") soll die Beurteilung des Zielmarkts der Konzepteure berücksichtigen; ein Vertriebsunternehmen, welches MiFID II unterliegt, ist indes dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbestimmung im Hinblick auf die Anleihen durchzuführen (entweder durch die Übernahme oder durch die Präzisierung der Zielmarktbestimmung der Konzepteure) und angemessene Vertriebskanäle zu bestimmen. VERBOT DES VERKAUFS AN KLEINANLEGER IM EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUM – Die Anleihen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur sonstigen Zurverfügungstellung an Kleinanleger im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") bestimmt und sollten Kleinanlegern im EWR nicht angeboten, nicht an diese verkauft und diesen auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff Kleinanleger eine Person, die eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) sie ist ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 11 MiFID II; (ii) sie ist ein Kunde im Sinne der Richtlinie 2016/97/EU (in ihrer jeweils gültigen Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie"), soweit dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 10 MiFID II gilt; oder (iii) sie ist kein qualifizierter Anleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (wie von Zeit zu Zeit ergänzt, die "Prospektverordnung"). Entsprechend wurde kein nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (in ihrer jeweils gültigen oder ersetzten Fassung, die "PRIIPs-Verordnung") erforderliches Basisinformationsblatt für das Angebot oder den Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Anleihen an Kleinanleger im EWR erstellt; daher kann das Angebot oder der Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Anleihen an Kleinanleger im EWR nach der PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein. VERBOT DES VERKAUFS AN KLEINANLEGER IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH – Die Anleihen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur sonstigen Zurverfügungstellung an Kleinanleger im Vereinigten Königreich ("GB") bestimmt und sollten Kleinanlegern in GB nicht angeboten, nicht an diese verkauft und diesen auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff Kleinanleger eine Person, die eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 2 Punkt (8) der Verordnung (EU) Nr. 2017/565, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 ("EUWA") Teil des nationalen Rechts ist; oder (ii) ein Kunde im Sinne der Bestimmungen des Financial Services and Markets Act 2000, in seiner jeweiligen Fassung (der "FSMA") und jeglicher Vorschriften oder Verordnungen, die im Rahmen des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassen wurden, wenn dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Punkt (8) der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, wie sie durch das EUWA Teil des nationalen Rechts ist, qualifiziert wäre; oder (iii) kein qualifizierter Anleger im Sinne von Artikel 2 der Prospektverordnung ist, wie sie aufgrund des EUWA Teil des nationalen Rechts ist. Entsprechend wurde kein nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014, wie sie aufgrund des EUWA Teil des nationalen Rechts ist (die "UK PRIIPs-Verordnung"), erforderliches Basisinformationsblatt für das Angebot oder den Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Anleihen an Kleinanleger in GB erstellt; daher kann das Angebot oder der Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Anleihen an Kleinanleger in GB nach der UK PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.
11.06.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Deutsche EuroShop AG |
Heegbarg 36 | |
22391 Hamburg | |
Deutschland | |
Telefon: | +49 (0)40 413 579-0 |
Fax: | +49 (0)40 413 579-29 |
E-Mail: | ir@deutsche-euroshop.de |
Internet: | www.deutsche-euroshop.de |
ISIN: | DE0007480204 |
WKN: | 748020 |
Indizes: | SDAX |
Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
EQS News ID: | 2153986 |
Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
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2153986 11.06.2025 CET/CEST
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