EQS-News: CENTROTEC SE
/ Schlagwort(e): Aktienrückkauf/Sonstiges
CENTROTEC SE, Brilon Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission zur Verordnung EU Nr. 596/2014 (MAR) Erwerb eigener Aktien Brilon, den 17. Juli 2025 Der Verwaltungsrat der CENTROTEC SE hat am 17. Juli 2025 eine weitere Anpassung des laufenden Aktienrückkaufprogramms, aufgrund dessen die Gesellschaft bis einschließlich 26. Juli 2025 insgesamt 110.000 eigene Aktien über die Börse erwerben kann, beschlossen. Das Aktienrückkaufprogramm wird bis einschließlich 08. August 2025, also um zwei Wochen gegenüber dem ursprünglichen Enddatum vom 26. Juli 2025, verlängert. Das Volumen der im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms zu erwerbenden Aktien wird auf 95.000 Stück Aktien reduziert (bisher 110.000 Stück Aktien), wobei die bisher seit dem 4. Dezember 2024 erworbenen rund 87.000 Aktien abzusetzen sind. Der Betrag der Anschaffungskosten (ohne Erwerbsnebenkosten) beträgt unverändert EUR 10.000.000,00. Die übrigen Eckpunkte des laufenden Aktienrückkaufprogramms bleiben unberührt. Der Verwaltungsrat der CENTROTEC SE hatte ursprünglich am 4. Dezember 2024 ein Aktienrückkaufprogramm zunächst befristet auf einen Zeitraum bis zum 30. April 2025 beschlossen und diese Befristung durch Beschluss vom 26. März 2025 auf die Zeit bis zum 26. Juni 2025 verlängert. Durch Beschluss vom 13. Juni 2025 wurde die Laufzeit dann, mit einer Unterbrechung während der Zeit der Hauptversammlung, bis einschließlich 26. Juli 2025 verlängert. Mit Beschluss vom 13. Juni 2025 wurde dabei gleichzeitig das maximale Erwerbsvolumen auf 110.000 Stück reduziert (vormals 200.000 Stück) und der Betrag der Anschaffungskosten (ohne Erwerbsnebenkosten) wurde auf EUR 10.000.000,00 (vormals EUR 14.000.000,00) reduziert. Der Rückkauf erfolgt ausschließlich im Freiverkehr der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg nach Maßgabe der durch die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 24. Juni 2024 erteilten Ermächtigung. Mit der Abwicklung des Aktienrückkaufprogramms hat die Gesellschaft ein auf den börslichen Handel spezialisiertes Kredit- oder Wertpapierinstitut beauftragt. Dieses Kredit- oder Wertpapierinstitut wird das Aktienrückkaufprogramm an den Vorgaben des Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch vom 16. April 2014 (MAR) und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 ausrichten. Die bis zum Ende des Aktienrückkaufprogramms geschlossenen Transaktionen werden weiterhin in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 DelVO entsprechenden Weise in detaillierter sowie in aggregierter Form spätestens am Ende des siebten Handelstages nach Ausführung bekannt gegeben. Ferner wird die CENTROTEC SE die Geschäfte auf ihrer Website unter veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben. Brilon, den 17. Juli 2025 CENTROTEC SE Der Verwaltungsrat
17.07.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. |
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