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tmc Content Group AG · ISIN: CH0557519201 · EQS - adhoc-News (13 Veröffentlichungen)
Relevanz: Schweiz · Primärmarkt: Schweiz · EQS NID: 2136476
13 Mai 2025 12:35PM

Kapitalmaßnahmen und Umfirmierung


EQS-Ad-hoc: tmc Content Group AG / Schlagwort(e): Kapitalrestrukturierung
tmc Content Group AG: Kapitalmaßnahmen und Umfirmierung

13.05.2025 / 12:35 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Einladung zur ordentlichen Generalversammlung der tmc Content Group AG am 16. Juni 2025 publiziert: Kapitalmaßnahmen und Umfirmierung beabsichtigt.

Der Verwaltungsrat der tmc Content Group AG (ISIN CH0557519201, WKN A2QQQU) teilt mit, dass er der ordentlichen Generalversammlung am 16. Juni 2025 die folgenden Beschlussfassungen über Änderungen der Statuten der Gesellschaft vorschlagen wird:
  1. Firmierung
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, der Gesellschaft ein Rebranding zu verschaffen und wird bei der Generalversammlung beantragen, den Firmennamen von tmc Content Group AG in VIDINEXT AG zu ändern.
  1. Kapitalherabsetzung durch Nennwertreduktion und Währungswechsel von CHF zu EUR
Der Verwaltungsrat wird bei der Generalversammlung eine Kapitalherabsetzung durch Nennwertreduktion sowie einen Währungswechsel von Schweizer Franken zu Euro, rückwirkend auf den 1. Januar 2025, beantragen.
Die Nennwertreduktion bezweckt einerseits die Angleichung des Börsenwerts der Aktien zum Nennwert und andererseits die Deckung der bis dato aufgelaufenen Verluste. Ein allfälliger Überschuss soll den Reserven zugewiesen werden. Neu soll der Nennwert pro Aktie deshalb statt bisher CHF 1.00 noch EUR 0.20 betragen, was das nominale Aktienkapital von zurzeit CHF 41.000.000,00 auf neu EUR 8.200.000,00 reduziert. Die Anzahl der Aktien (41.000.000) bleibt hingegen gleich. Nachdem der Grossteil des Geschäfts der Gesellschaft mehrheitlich im Euro-Raum stattfindet und ein Gros der Kunden und Lieferanten im Euro-Raum sitzen, wird der Verwaltungsrat zudem beantragen, die Währung des Aktienkapitals rückwirkend auf den 1. Januar 2025 in Euro (EUR) zu ändern und die Buchhaltung ab dann in dieser Währung zu führen und auch die Rechnungslegung in dieser Währung vorzunehmen. Als Umrechnungskurs ist der Wert relevant, der von SIX Group für den 1. Januar 2025 publiziert worden ist (CHF 1 : EUR 1,06356).
  1. Kapitalband und bedingtes Aktienkapital
Durch die Kapitalherabsetzung fällt das bestehende Kapitalband von Gesetzes wegen dahin. Der Verwaltungsrat wird die Zustimmung zur Einführung eines neuen Kapitalbandes und Änderung der Statuten beantragen, mit welcher der Verwaltungsrat ermächtigt wird, in einem Zeitraum bis zum 16. Juni 2030, (a) das Aktienkapital in einem oder mehreren Schritten durch Ausgabe von höchstens 16.100.000 Namenaktien zum Nennwert von je EUR 0.20 um höchstens EUR 3.220.000,00 auf EUR 11.420.000,00 (obere Kapitalbandgrenze) zu erhöhen oder (b) das Aktienkapital in einem oder mehreren Schritten um höchstens EUR 4.100.000,00 auf nicht weniger als EUR 4.100.000.00 (untere Kapitalbandgrenze) zu reduzieren.
Der Verwaltungsrat wird ferner die Zustimmung zur Einführung eines bedingten Aktienkapitals für Mitarbeiterbeteiligungen und Erhöhung des Aktienkapitals unter Ausschluss der Bezugsrechte der Aktionäre durch Ausgabe von höchstens 6.000.000 Namenaktien im Nennwert von je EUR 0.20 um den Maximalbetrag von EUR 1.200.000,00 durch Ausübung von (bereits gewährten oder noch zu gewährenden) Optionsrechten beantragen.
Schließlich wird er Verwaltungsrat die Zustimmung eines bedingten Aktienkapitals für Finanzierung, Akquisitionen und andere Zwecke und Erhöhung des Aktienkapitals unter Ausschluss der Bezugsrechte der Aktionäre durch Ausgabe von höchstens 2.400 Namenaktien im Nennwert von je EUR 0.20 um den Maximalbetrag von EUR 480.000,00 durch die Ausübung oder Zwangsausübung von Wandel-, Tausch-, Options-, Bezugs- oder ähnlichen Rechten auf den Bezug von Aktien, welche Aktionären oder Dritten eingeräumt werden oder wurden, beantragen.
Darüber hinaus wird der Verwaltungsrat weitere Anträge stellen, die für das Rebranding notwendig oder sinnvoll sind. Der vollständige Text der Einladung zur Generalversammlung ist einsehbar auf der Website der tmc Content Group AG.

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