Meyer Burger Technology AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis/Kursaussetzung Ad-hoc Mitteilung gemäss Art. 53 KR Thun, 10. Juni 2025 SIX genehmigt Meyer Burger Fristverlängerung zur Veröffentlichung des Geschäftsberichts bis Ende Juli 2025 Die Meyer Burger Technology AG gibt den Entscheid der SIX bekannt, die Frist zur Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2024 bis Ende Juli 2025 zu verlängern. Derzeit verhandelt Meyer Burger über eine Restrukturierung der ausstehenden Anleihensobligationen sowie der durch eine Gruppe von Anleihensgläubigern gewährten Brückenfinanzierung und parallel dazu mit diversen interessierten Parteien über Teilverkäufe ihres bisherigen Geschäfts bzw. entsprechender Aktiven und Verträge. Die potenziellen Einflüsse dieser Verhandlungen wie auch solcher Teilverkäufe auf die Liquiditätslage und den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 auf die darin enthaltenen Bewertungen sowie auf bestimmte Finanzkennzahlen von Meyer Burger sind erheblich. Der potenzielle Anpassungsbedarf und die Unsicherheit über die Deckung der Finanzierungslücke haben dazu geführt, dass eine Fertigstellung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses bis zum Vorliegen der entsprechenden Verhandlungsergebnisse nicht möglich ist. Der Handel mit Meyer Burger-Aktien bleibt bis Ende Juli 2025 ausgesetzt. Entscheid von SIX Exchange Regulation: SIX Exchange Regulation hat Meyer Burger gestattet, den Jahresbericht 2024 bis spätestens am 31. Juli 2025 zu veröffentlichen. Wie von SIX Exchange Regulation verlangt, druckt Meyer Burger den folgenden Auszug aus dem Entscheid von SIX Exchange Regulation ab: I. Die temporäre Befreiung der Publikation des Geschäftsberichts 2024 sowie die Einreichung dieses Berichts bei SIX Exchange Regulation AG bis spätestens Donnerstag, 31. Juli 2025, wird unter folgendem Vorbehalt (lit. a) und unter folgenden Bedingungen (lit.b) genehmigt: a. SIX Exchange Regulation AG hat den Handel mit Effekten von Meyer Burger Technology AG i.S.v. Art. 57 KR am 2. Juni 2025 vorübergehend eingestellt, bis diese ihren Geschäftsbericht 2024 nach den Vorschriften zur Ad hoc-Publizität (Art. 53 Kotierungsreglement i.V.m. Richtlinie betr. Ad hoc-Publizität) veröffentlicht und bei SIX Exchange Regulation AG eingereicht hat. b. Meyer Burger Technology AG hat betreffend den vorliegenden Entscheid bis spätestens am Dienstag, 10. Juni 2025, 7.30 Uhr, eine Medienmitteilung gemäss den Vorschriften zur Ad hoc-Publizität zu veröffentlichen. Diese Medienmitteilung hat: - den vollständigen Wortlaut von Ziff. I des vorliegenden Entscheides an prominenter Stelle zu enthalten; - die Gründe für die Verschiebung der Publikation und Einreichung des Geschäftsberichts 2024 zu erwähnen. Medienkontakt Meyer Burger Technology AG Ende der Adhoc-Mitteilung |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Meyer Burger Technology AG |
Schorenstrasse 39 | |
3645 Gwatt | |
Schweiz | |
Telefon: | +41 033 221 28 00 |
E-Mail: | mbtinfo@meyerburger.com |
Internet: | www.meyerburger.com |
ISIN: | CH0108503795 |
Valorennummer: | A0YJZX |
Börsen: | SIX Swiss Exchange |
EQS News ID: | 2152682 |
Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
|
2152682 10.06.2025 CET/CEST
P R O D U C T S U G G E S T I O N S
Die hier dargestellten Informationen wurden von unserem Content-Partner EQS-Group bereitgestellt. Urheber4 der Nachricht ist der jeweilige Emittent, das die Nachricht betreffende Unternehmen, ein Publikationsdienstleister (Presse- oder Informationsagentur), welche(r) den Distributionsservice3 der EQS nutzt, um Unternehmensnachrichten an Aktionäre, Investoren, Anleger oder Interessenten zu übermitteln. Die Originalpublikationen sowie weitere Unternehmensrelevante Informationen finden Sie auf eqs-news.com.
Die Informationsangebote die Sie abrufen können, stellen keine Anlageberatung dar. Die Vorstellung unserer Kooperationspartner, bei denen die Umsetzung von Anlageentscheidungen je nach individuellem Risikoprofil möglich wäre, liegt allein im Ermessen desjenigen, der den Service in Anspruch nimmt. Wir stellen ausschließlich Unternehmen vor, von denen wir überzeugt sind, dass Leistungsangebot und Kundenservice anspruchsvollen Anlegern gerecht werden.
Sollten Sie Hebelprodukte in Erwägung ziehen, machen Sie sich zuvor mit den typischen Eigenschaften der Finanzinstrumente vertraut. Nehmen Sie sich die Zeit, den Risikogehalt der geplanten Investition m Vorfeld einer Anlageentscheidung zu bestimmen. Bedenken Sie, dass bei Hebelprodukten auch ein Totalverlust nicht ausgeschlossen werden kann.
Für Einsteiger in die Materie bieten wir sowohl in der Weiterbildungs- als auch in der Tools-Sektion verschiedene Möglichkeiten an, über die Sie theoretische Kenntnisse und praxisnahe Erfahrungen trainieren und somit Ihre Fertigkeiten verbessern können. Das Angebot reicht von der Teilnahme an Webinaren bis hin zum persönlichen Mentoring. Der Bereich wird kontinuierlich erweitert.
1 Lab Features sind in der Regel Funktionalitäten, die aus der Ideenschmiede der Anleger-Community heraus entstehen. Im frühen Stadium handelt es sich dabei um experimentelle Funktionalitäten, deren Entwicklungsprozess maßgeblich durch Nutzung und daraus abgeleiteten Feedback seitens der Community bestimmt wird. Bei der Einbindung externer Services oder Funktionalitäten kann die Funktionsweise nur soweit gewährleistet werden, wie die einzelnen Prozesselemente wie bspw. Schnittstellen miteinander interagieren.
2 Die genannten Finanzprodukte sind mit hohen Risiken und Schließen die Möglichkeit eines Totalverlustes nicht aus.
3 Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
4 Vom Urheberrecht erfasst sind Bild-, Logo-, Markenrechte sowie über die News übermitteltes Bildmaterial. Für in die Nachrichten eingebettete Inhalte Dritter, Verlinkungen zu externen Seiten oder Dokumenten ist der Ersteller der Publikation verantwortlich.