ISIN: US98420X2027 · X4 Pharmaceuticals Inc · © Bundesanzeiger

Short Selling Alert: Arrowstreet Capital, Limited Partnership

Datum der Meldung: 29. April 2025

Termsheet der Shortselling-Transaktion

Eröffnung einer Leerverkaufsposition zum 29. April 2025 in diesem Wert. Es handelt sich dabei um das erstmalige Engagement des Leerverkäufers hinsichtlich dieses Unternehmens.
Snapshot Transaktionshistorie
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2,07%

Zwei (2) auf Leerverkäufe spezialisierte Unternehmen haben X4 Pharmaceuticals Inc auf dem Shortselling-Radar. Der Gesamtanteil aller Leerverkaufspositionen beträgt 2,80%. Den größte Anteil hält dabei Arrowstreet Capital, Limited Partnership mit 2,07%.
Gewichtung der Position innerhalb des Gesamtrankings: 47

Director's Dealings - Insider Transaktionen

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SSR-Reporting für: 29. April 2025

Short Selling Radar

Auswahl Melderegister/Land

In dieser Übersicht stellen wir Ihnen visuell aufbereitet und mit weiteren relevanten Informationen angereichert Leerverkaufsbestände zu ergänzenden Informations- und Recherchezwecken zur Verfügung. Die Meldepflichten werden über die Vorgaben der EU-LeerverkaufsVO definiert und durch ein öffentlich zugängliches Register beim Bundesanzeiger1 erfasst. Für eine Validierung der Daten ziehen Sie mindestens eine zweite Quelle hinzu.

Tipp: Wenn Sie ein Benutzerkonto bei ayondo haben, können Sie die ayondo-Smart-Alerts nutzen, um sich bei Änderungen von Nettoleerverkaufspositionen, Ratings oder ad-hoc Mitteilungen börsennotierter Unternehmen per Auto-Benachrichtigung informieren lassen.

ID Logo ISIN Leerverkäufer Anteil Short Kurs Position Gemeldet für Chart Info K/V
1 US98420X2027 Arrowstreet Capital, Limited Partnership 2,07% Eröffnung 29. April 2025 K/V
2 US85209W1099 Arrowstreet Capital, Limited Partnership 0,68% reduziert 29. April 2025 K/V
3 GB00BN4HT335 Arrowstreet Capital, Limited Partnership 0,78% reduziert 29. April 2025 K/V
4 US50125G1094 Arrowstreet Capital, Limited Partnership 2,46% erhöht 29. April 2025 K/V
5 US21874A1060 Arrowstreet Capital, Limited Partnership 1,11% erhöht 24. April 2025 K/V
6 US81750R2013 Arrowstreet Capital, Limited Partnership 2,08% Eröffnung 24. April 2025 K/V
7 NL0015000DX5 Arrowstreet Capital, Limited Partnership 1,49% reduziert 22. April 2025 K/V
8 KYG114481008 Arrowstreet Capital, Limited Partnership 1,25% reduziert 22. April 2025 K/V
9 US87978U2078 Arrowstreet Capital, Limited Partnership 1,13% Eröffnung 10. April 2025 K/V
10 US2057504092 Arrowstreet Capital, Limited Partnership 2,83% reduziert 10. April 2025 K/V
11 CA68617J1003 Arrowstreet Capital, Limited Partnership 1,64% reduziert 8. April 2025 K/V
12 US48576U2050 Arrowstreet Capital, Limited Partnership 2,05% erhöht 8. April 2025 K/V
13 US98138J4040 Arrowstreet Capital, Limited Partnership 1,18% reduziert 1. April 2025 K/V
14 US6406551068 Arrowstreet Capital, Limited Partnership 0,91% erhöht 31. März 2025 K/V
15 CA46500E8678 Arrowstreet Capital, Limited Partnership 0,56% Eröffnung 25. März 2025 K/V
16 CH1403212751 Arrowstreet Capital, Limited Partnership 1,97% reduziert 24. März 2025 K/V
17 JP3211050004 Arrowstreet Capital, Limited Partnership 2,84% erhöht 11. März 2025 K/V
18 DE000A0JBPG2 Arrowstreet Capital, Limited Partnership 0,71% erhöht 27. Februar 2025 K/V
19 US44888K4076 Arrowstreet Capital, Limited Partnership 0,72% Eröffnung 14. Februar 2025 K/V
20 DE0005493365 Arrowstreet Capital, Limited Partnership 0,60% erhöht 11. Februar 2025 K/V
21 US09609G2093 Arrowstreet Capital, Limited Partnership 0,64% reduziert 5. Februar 2025 K/V
22 US83086J2006 Arrowstreet Capital, Limited Partnership 0,79% Eröffnung 3. Februar 2025 K/V
23 US09075F4046 Arrowstreet Capital, Limited Partnership 2,73% Eröffnung 28. Januar 2025 K/V
24 US75629V1044 Arrowstreet Capital, Limited Partnership 2,43% erhöht 16. Januar 2025 K/V
25 US68404V2097 Arrowstreet Capital, Limited Partnership 0,62% Eröffnung 3. Januar 2025 K/V
Hinweis

Die hier aufbereiteten Informationen dienen zu Informationszwecken. Die Quelldaten stammen von der für die Veröffentlichung zuständigen Institution - dem vom Bundesministerium der Justiz herausgebenden Bundesanzeiger. Vor einer weiterführenden Einbeziehung z.B. in Anlage- oder Investmententscheidungen wird eine Validierung über eine weitere Quelle empfohlen.

Disclaimer:

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Die auf dieser Internetseite verwendeten Bildmarken, Logos und andere grafische sowie textliche Elemente dienen ausschließlich illustrativen Zwecken. Alle Rechte an den genannten Elementen liegen bei ihren jeweiligen Inhabern. Die Verwendung erfolgt ohne die Absicht einer Urheberrechtsverletzung oder einer Verletzung des geistigen Eigentums.

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Die EU-LeerverkaufsVO legt fest, welche Transparenzpflichten hinsichtlich Leerverkaufsaktivitäten erfüllt werden müssen. Gemäß der Vorgaben besteht für Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien ein zweistufiges Transparenzsystem, dass mit Meldepflichten verbunden ist, sofern Schwellenwerte erreicht oder unterschritten werden. 

Netto-Leerverkaufspositionen müssen der zuständigen nationalen Behörde mitgeteilt werden (Artikel 5 und 6 EU-LeerverkaufsVO). Eine erstmalige Mitteilung hat nach Art. 5 Abs. 1 und 2 EU-LeerverkaufsVO zu erfolgen, wenn die Netto-Leerverkaufsposition 0,1 % des ausgegebenen Aktienkapitals des betreffenden Unternehmens erreicht (1. Stufe). Erreicht die Netto-Leerverkaufsposition 0,5 % des ausgegebenen Aktienkapitals, muss sie zudem nach Art. 6 Abs. 1 und 2 EU-LeerverkaufsVO im Bundesanzeiger1 veröffentlicht werden (2. Stufe). 

Bitte beachten Sie: Die hier verfügbaren Informationen wurden aus öffentliche zugänglichen Quellen übernommen und im Sinne einer verbesserten Nutzbarkeit visuell und textuell aufbereitet. Bevor Sie diese Daten verwenden, empfehlen wir eine Plausibilisierung der Quelldaten durchzuführen. Diese finden Sie beim Bundesanzeiger. Im Bereich „Netto-Leerverkaufspositionen“ können Sie über eine tabellarische Übersicht auf die Einzelveröffentlichungen zugreifen. Eine Suchfunktion sowie weitere Filter ermöglichen Ihnen das gezielte Auffinden weiterer Detailinformationen.


Wir bieten Ihnen hier zwei unterschiedliche Ansichten zur Nutzung an. Die Standardansicht zeigt die verarbeiteten Informationen in chronologischer Abfolge als “Card”-View an. Sie können diese Darstellung ändern, in dem Sie die Ansicht “Tabelle” auswählen. Wir weisen explizit darauf hin, dass die Zusammenstellung ausschließlich dazu dient, die sich aus der EU-LeerverkaufsVO abgeleiteten Prozesse für Informationssuchende besser nutzbar zu machen. Hierzu zählen Themen wie Benutzerfreundlichkeit, User-Experience und vernetzte Daten. Die Aktualisierung des Datenbestandes erfolgt in der Regel in einem End-of-Day Prozess, der auch qualitätssichernde Aspekte berücksichtigt. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten kann daher trotz sorgfältiger Prüfung nicht übernommen werden. Wir übernehmen insbesondere keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der angebotenen Inhalte entstehen. 

1Die Veröffentlichung von Netto-Leerverkaufspositionen im Bundesanzeiger erfolgt nach erteiltem Veröffentlichungsauftrag an den Erscheinungstagen des Bundesanzeigers zwischen 8 und 16 Uhr nach Maßgabe des § 47 Abs. 2 WpHG („Handelstag“). Für eine Veröffentlichung am selben Handelstag ist eine Auftragserteilung bis spätestens 15:30 Uhr erforderlich. Der Meldepflichtige ist gesetzlich verpflichtet, bis 15:30 Uhr des auf den Positionstag folgenden Handelstages die Netto-Leerverkaufsposition zu melden. 


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